
(Stand: 10.11.2022)
Hinweis: Sollten wir wider erwarten Corona-Auflagen bekommen, wird die Ausschreibung aktualisiert!
Wir bitten um Beachtung! Folge auch unseren NEWS!
Der Nibelungenlauf wird als Halbmarathon für Läufer und 10 km-Lauf für Läufer und Walker angeboten. Ferner gibt es einen Frauenlauf, einen Ü60-Lauf und einen Schülerlauf über eine jeweils 5 Kilometer lange Strecke.
Wettkampfordnung
Es gilt die Wettkampfordnung des DLV. Die Klasseneinteilung für Halbmarathon und 10 km erfolgt laut LAO-Wertung nach den Altersklassen (Jg. 2004 u.j., M/WHK, M/W 30, M/W 35, bis M/W 75).
Beim Frauenlauf und beim Ü60-Lauf werden die ersten 3 Zeitschnellsten geehrt.
Die Klasseneinteilung des 5 km-Laufs der Schüler beginnt mit dem Jahrgang 2008 und jünger, gemäß LAO-Wertung.
Bei den Walkern werden die 3 Schnellsten im Gesamteinlauf ohne Klasseneinteilung gewertet.
Teilnahme
Eine Teilnahme mit Babyjoggern, das Mitführen von einem Hund und das Tragen von Kopfhörern ist aus Sicherheitsgründen untersagt! Auch ein Begleiten mit Fahrrad ist nicht erlaubt! Das Mitführen von Stöcken auf der Walking-Strecke (10km Walking), 5km Frauenlauf und 5km Ü-60 Lauf ist untersagt!
Strecken
Hinweis 1:
Die Strecke wurde amtlich vom DLV vermessen. Die schnelle flache Strecke ist damit ideal für die Bestenliste.
Hinweis 2:
Start und Ziel ist in der „Nibelungenlauf-Arena“ direkt am Rhein. Schon hier begegnet man mit dem Hagendenkmal und Kriemhilds Rosengarten den Nibelungen.
Von hier führt die Strecke mit Blick auf den Nibelungenturm durch die Nibelungenbrücke hindurch zu einem weiteren Punkt der Wormser Geschichte zum „Salzstein“ bevor sie in den Wormser Stadtwald führt. Nach einer Schleife über den Rheindamm führt die Strecke zurück in die „Nibelungenlauf-Arena“ ins Ziel. Die HM-Läufer gehen nach dem Durchlauf erneut auf die Strecke.
Es werden drei Strecken, jeweils Wendepunktstrecken, an geboten. Für alle leicht erkennbar, blaue Startnummern und Streckenkennzeichnung für Halbmarathon, rot für 10 km und grün für die 5 km–Strecken. Die Strecken werden durch Helfer gesichert und ist teilweise für den Verkehr gesperrt. Die Verkehrsregeln sind jedoch zu beachten!
Hinweis zum Halbmarathon:
Wer den Durchlauf Start/Ziel nach ca. 10,5 km nach 1:25 Std. noch nicht passiert hat, muss leider aus dem Rennen genommen werden! Zielschluss ist um 12:45 Uhr!
Anmeldung
Anmeldungen per Online-Anmeldung . Bei Jugendlichen ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Für die Mannschaftswertung ist es unerlässlich die Rubrik „Vereine/Firma“ auszufüllen.
Startzeiten
Samstag, 09. September 2023
Bambini-Lauf | 16:00 Uhr |
Maskottchen-Lauf | 16:00 Uhr |
Sonntag, 10. September 2023
Halbmarathon | 10:00 Uhr |
10 km Lauf + Walker | 10:10 Uhr |
5 km Läufe | 10:30 Uhr |
Meldeschluss
Anmeldungen können nur bis 03.09.2023 ( 0 Uhr) berücksichtigt werden, vorausgesetzt das Meldekontingent ist nicht erschöpft, danach ist die Nachmeldung nur noch am 09.09.2023 vor Ort möglich. ( Beachte Hinweis ) Die Starterlisten können Sie auch auf unserer Homepage einsehen. Am Wettkampftag sind keine Nachmeldungen mehr möglich.
Melde- und Teilnahmebestätigung
Die ordnungsgemäße Abbuchung des Organisationsbeitrags gilt als endgültige Bestätigung der Meldung. Es erfolgt keine weitere Benachrichtigung, lediglich ca. 1 Woche vorm Nibelungenlauf eine Läuferinfo.
Ummeldungen
Ummeldungen können bis spätestens 03.09.2023 per E-Mail an info@nibelungenlauf.de angenommen und entsprechend bearbeitet werden. Ummeldungen nach dem 03.09.2023 sind am Samstag 09.09.2023 bei der Startnummernausgabe gegen eine Gebühr von € 10,00 möglich.
Startgebühr
Halbmarathon | 10km-Lauf 10km-Walker |
5km-Frauenlauf 5km-Ü60-Lauf 5km-Special-Olympics |
5km-Schülerlauf | |
bis zum 03.02.2023 | € 25,00 | € 16,00 | € 10,00 | € 7,00 |
bis zum 03.06.2023 | € 29,00 | € 20,00 | € 14,00 | € 9,00 |
bis zum 03.09.2023 | € 35,00 | € 26,00 | € 16,00 | € 12,00 |
Nachmeldungen am 09.09.2023 |
€ 40,00 | € 30,00 | € 20,00 | € 15,00 |
Hinweis: Nachmeldungen sind nicht möglich! (Stand 10.11.2022)
Starter*innen mit deutscher Bankverbindung zahlen per einmaliger Einzugsermächtigung – ausländische Starter*innen per Kreditkarte. Anmeldungen ohne Startgeld werden nicht bearbeitet. Durch fehlerhafte Zahlungsangaben verursachte Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Organisationsbeitrags.
Startunterlagen
Die Startunterlagen, Startnummer mit integriertem Chip sowie Läufertasche, erhalten die Teilnehmer*innen bei der Ausgabe im Nibelungenlauf-Zelt am Hagendenkmal.
Die Ausgabe für größere Gruppen (nach Rücksprache) erfolgt ausschließlich am Freitag und Samstag.
Freitag, 09.09.2022 | 17:00-19:00 Uhr | Keine Nachmeldungen möglich! |
Samstag, 10.09.2022 | 14:00-19:00 Uhr | Keine Nachmeldungen möglich! |
Sonntag, 11.09.2022 | 07:30-09:30 Uhr | Keine Nachmeldungen möglich! |
Zeitmessung
Die Zeitmessung für alle Läufe erfolgt mit Einmal-Transponder, der auf der Rückseite der Startnummer befestigt ist. Die Startnummer ist auf der Brust zutragen, den Chip nicht knicken oder ablösen!
Ohne Startnummer-Chip keine Teilnahme! Die Startnummer ist nicht übertragbar!
Ergebnisliste
Ihre Finisherzeit und Zwischenzeit beim Halbmarathon können Sie live unter br-timing.de verfolgen!!
Nibelungenlauf-Finisher-Shirt
Das Finisher-Shirt ist in der Startgebühr enthalten! Die Finisher*innen können nach dem Lauf ihr Shirt im Zielbereich in Empfang nehmen.
Rahmenprogramm
Während der Veranstaltung finden Rahmenveranstaltungen statt. Beachten Sie bitte unser Rahmenprogramm.
Training
Als Vorbereitung für den Nibelungenlauf sind viele theoretische und praktische Unterstützungen vorgesehen. Näheres unter Training. mehr…
Leistungen des Veranstalters (in Startgebühr enthalten)
Meldebestätigung, Startnummer mit Läuferinfo, reich bestückter Läuferbeutel, perfekter Streckenservice, Duschen, Ergebnisliste und Urkunde per Internet.
Besondere Ehrung
1. Schülerlauf – Ehrenpreis für die schnellste Schülermannschaft (5 zeitschnellsten Finisher mixed) und die Schule mit den meisten Finishern.
2. Firmenlauf – Ehrenpreise für die drei größten Firmenmannschaften.
Haftungsausschluss
Mit meiner Teilnahme am Nibelungenlauf und den Rahmenveranstaltungen erkenne ich den Haftungsausschluss des Veranstalters für Personen- und Sachschäden an, es sei denn, dass diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Dies gilt auch für das fehlerfreie Funktionieren der Zeitnahme. Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe, körperlich gesund bin und meine Sporttauglichkeit für den Nibelungenlauf gegeben ist. Ich bin damit einverstanden, aus dem Rennen genommen zu werden, wenn vermutet werden kann, dass mir ein gesundheitlicher Schaden droht. Ich erkläre außerdem, dass ich die im Internet und in weiteren Publikationen vom Veranstalter veröffentlichten Gesundheitshinweise beachte.
Recht am Bild
Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt in die Veröffentlichung von Bildmaterial aus der Veranstaltung, auch soweit er selbst abgebildet ist, ohne Vergütungsanspruch ein.
Einwilligung zur Anfertigung von Lichtbildern durch den offiziellen Fotoservice
Fester Bestandteil der Veranstaltung ist die Anfertigung von Fotos und Videos durch SportOnline (Inhaber: Wolfgang Nass, Hintergasse 8, 67125 Dannstadt-Schauernheim, Telefon: 0171-4110095 E-Mail: info@sportonline-foto.de).
Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, nach Ende der Veranstaltung über die Webseite www.sportonline-foto.de Fotos und das Zielvideo von seinem Lauf zu erwerben. Aufgrund der Gegebenheiten beim Lauf kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass Fotos bzw. das Video von jedem Teilnehmer zur Verfügung stehen.
Der Teilnehmer erklärt mit der Teilnahme an der Veranstaltung seine Einwilligung zur Erstellung und Speicherung der Fotos und Videos und zur Veröffentlichung dieser Fotos und Videos auf www.sportonline-foto.de. Dies beinhaltet auch eine Weiterleitung der Bild- und Videodaten an Dritte (Rechenzentrum, Qualitätskontrolle u.ä.) zu Zwecken der Angebotserstellung und Auftragserfüllung. Die Bilder und Videos können auf www.sportonline-foto.de unter Eingabe der Startnummer von Jedermann eingesehen und erworben werden.
Der Teilnehmer kann der Veröffentlichung seiner Fotos und Videos auf www.sportonline-foto.de jederzeit widersprechen. Hierzu reicht eine entsprechende Nachricht an info@sportonline-foto.de unter Angabe des Events und der Startnummer des Teilnehmers. Es kann hierbei jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass der betreffende Teilnehmer auch auf weiteren Bildern oder Videos abgelichtet ist (z.B. weil die Startnummer auf diesen Bildern nicht erkennbar war). Sofern Sportonline die jeweiligen Bildnummern vollständig mitgeteilt werden, kann die Veröffentlichung auch dieser Bilder gesperrt werden.
Die Datenverarbeitung ist zulässig nach Art. 6 Absatz 1 a) und b) DSGVO.
Der Zugriff auf die Bilder und Videos wird 24 Monate nach Ende der Veranstaltung gesperrt und spätestens 36 Monate nach Ende der Veranstaltung werden die Bilder vom Webserver www.sportonline-foto.de gelöscht.
Einverständnis – Ablauf
Weiterhin bin ich damit einverstanden, dass meine Daten über die Dauer der kompletten Abwicklung des Nibelungenlauf Worms 2021 hinaus vom Veranstalter gespeichert werden können, so dass ich ggf. in den Genuss einer Jubiläumsehrung kommen könnte. Ich versichere, dass meine angegebenen Meldedaten richtig sind und dass ich meine Startnummer mit integriertem Chip an keine andere Person weitergeben werde. Die Startnummer ist auf der Brust zutragen, den Chip nicht knicken oder ablösen! Ohne Startnummer keine Teilnahme! Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändere, insbesondere den Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich mache sowie mit Kopfhörer laufe, einen Hund oder Kinderwagen mitführe oder mich vom Rad bekleiden lasse.
Einverständnis – Anmeldung ist verbindlich!
Bei krankheitsbedingter Verhinderung bzw. Nichtteilnahme an der Veranstaltung (auch mit ärztlichem Zeugnis) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift des Organisationsbeitrages. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eingenommene Organisationsbeiträge werden nicht erstattet. Kann der Organisationsbeitrag vom Konto des Teilnehmers nicht ordnungsgemäß abgebucht werden, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer aus der Starterliste zu streichen.
Startgebühr
Durch fehlerhafte Zahlungsangaben verursachte Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.